Der Vermieter überläßt dem Mieter die Mietsache mietweise. Mit dem Empfang des Mietobjektes erkennt der Mieter dessen ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Zustand an. Die Benutzung der Mietsache erfolgt durch den Mieter nur im Rahmen der beigefügten Gebrauchsanweisung, welche Vertragsbestandteil wird.
Der Mieter haftet dafür, daß der Mietgegenstand im gleichen Zustand wie bei Vertragsabschluß dem Vermieter zurückgegeben wird. Der Mieter trägt die Gefahr für Beschädigung und Untergang des Mietobjektes auch für Zufall und höhere Gewalt.
Die Haftung des Vermieters wird, soweit gesetzlich zulässig , ausgeschlossen; insbesondere gelten die § 536 bis 539 BGB nicht.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Beschädigung des Mietobjektes dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von dritten Personen geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparatur- arbeiten sind auf Kosten des Mieters nur vom Vermieter oder von diesem beauftragte Personen oder Firmen auszuführen. Der Vermieter behält sich vor, unter Belastung des Mieters mit den notwendigen Reparaturkosten ein anderes entsprechendes Mietobjekt dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebensowenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietobjektes.
Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
Der Mieter ist verpflichtet, am vereinbarten Tag den Mietgegenstand dem Vermieter zurückzugeben. Mietzeit für einen Tag = 24 Stunden. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangene Stunde eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietobjekt macht, es Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überläßt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Bei Beendigung des Mietvertrages oder im Falle der fristlosen Kündigung hat der Vermieter das Recht, unter Ausschluß jedweden Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechts auf Kosten des Mieters das Mietobjekt abzuholen.
Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann das Mietobjekt unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Lieferung und Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf die Gefahr des Mieters. Der Mietpreis ist grundsätzlich im voraus zu entrichten. Wird lediglich eine Kaution gezahlt, so wird diese bei Rückgabe der Maschine auf den Mietzins verrechnet. Ein überstehender Betrag wird sofort fällig. Wird ein Restbetrag nicht sofort gezahlt, so ist er ab Rückgabe der Maschinen und Abrechnung der Mietkosten mit 4% über Diskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung sind 20,00 € Mahnkosten zu entrichten. Nach der Mahnung wird sofort das Mahnverfahren eingeleitet. Der Mieter versichert, daß er unter der angegebenen Adresse wohnt und erreichbar ist. An diese Adresse zugehende Schreiben muß er sich zurechnen lassen. Eine Adressenänderung ist umgehen dem Vermieter mitzuteilen.
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit , wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrecht erhalten.
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Vermieters.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen von seiten des Bestellers bedürfen, um bindend zu sein, dessen schriftlicher Bestätigung. Durch Erteilung des Auftrages gelten unsere Lieferbedingungen als vom Besteller anerkannt.
Tritt der Besteller vom erteilten Auftrag zurück, so hat er die entstandenen Kosten sowie den Gewinnausfall zu erstatten.
Die angebotenen bzw. bestätigten Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ohne Mehrwertsteuer.
Für die Güte und Beschaffenheit der gelieferten Ware gilt jeweils die Gewährleistung des Herstellers; sie tritt bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ein.
Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware zu zahlen. Sollte lediglich eine Kaution gezahlt werden, wird diese spätestens beim vereinbarten Termin mit dem Kaufpreis verrechnet. Ein überstehender Betrag wird sofort fällig. Wird ein Restbetrag nicht sofort gezahlt, so ist er ab Rückgabe der Maschinen und Abrechnung der Mietkosten mit 4% über Diskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung sind 20,00 € Mahnkosten zu entrichten. Nach der Mahnung wird sofort das Mahnverfahren eingeleitet.
Der Käufer versichert, daß er unter der angegebenen Adresse wohnt und erreichbar ist. An diese Adresse gerichtete Schreiben gelten, sofern deren ordnungsgemäße Absendung nachgewiesen ist, als zugegangen. Eine Adressenänderung ist bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises sofort mitzuteilen.
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Lieferers. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen im übrigen verbindlich.